Als Angehörige der Bundeswehr können Sie in eine psychotherapeutischen Privatpraxis behandelt werden, ohne dafür in Vorkasse gehen zu müssen. Sie benötigen für die Aufnahme der psychotherapeutischen Behandlung zunächst eine Kostenübernahmeerklärung, welche Sie bei Ihrem truppenärztlichen Dienst ausgestellt bekommen (Sanitätsvordruck San/Bw/0218). Dies ermöglich Ihnen zunächst fünf probatorische Sitzungen, die der Diagnostik und dem gegenseitigen Kennenlernen gewidmet sind. Danach können Sie entscheiden, ob das therapeutische Angebot für Sie geeignet erscheint. Nachfolgend können zunächst 25 Stunden beim Sanitätstdienst beantragt werden, die bei Notwendigkeit erweitert werden können. Die Abrechnung der Psychotherapie erfolgt durch das Bundesamt für das Personalmanagement; Referat PA3 Heilfürsorgeabrechnung in Strausberg.