Psychotherapie

Charlotte de Boer



Bundespolizei 

 Seit Mai 2018 können Angehörige der Bundespolizei auch in Privatpraxen behandelt werden. Informationen dazu können Sie hier finden. Falls Sie sich für eine Behandlung in meiner Praxis interessieren, können Sie sich gern für einen Sprechstundentermin direkt an mich wenden. 

Ein entsprechendes Sprechstundenformular können Sie hier abrufen. Sie müssen für die Kosten der psychotherapeutischen Behandlung nicht in Vorkasse gehen. Zuständig für die Abrechnung ist die Dienststelle des Referats 83, mit welcher direkt abgerechnet wird.